Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 18.05.2004 - L 11 KR 3300/03 |
Kurzfassungen/Presse
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SGB V § 16 Abs. 1 Nr. 1 § 18 Abs. 1; EG Art. 49
Kostenübernahme in der Krankenversicherung bei Behandlung im Ausland
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 22.05.2003 - S 11 KR 1298/02
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2004 - L 11 KR 3300/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.07.2001 - C-157/99
Smits und Peerbooms
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2004 - L 11 KR 3300/03
Das gilt auch, wenn der Leistungsempfänger einem Krankenversicherungssystem angehört, das die Krankenbehandlung als Sachleistung gewährt (Urteil vom 12. Juli 2001, Rechtssache C-157/99, Smits/Peerbooms, Slg. 2001, I-5473 Rdnr. 55 - 58).Als solche Gründe hat der Gerichtshof zum einen eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts der Krankenversicherung und des Ziels einer ausgewogenen, allen zugänglichen ärztlichen und klinischen Versorgung, zum anderen die Erhaltung eines bestimmten Versorgungsumfangs oder eines bestimmten Niveaus der Heilkunde im Inland genannt (EuGH…, Urteil vom 28.4.1998, Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931 Rdnr. 41, 46, 50 - 51;… Urteil vom 12. Juli 2001, Rechtssache C-368/998, Vanbraekel, Slg. 2001, I-5363 Rdnr. 47 - 49; Urteil vom 12.7.2001, Rechtssache C-157/99, Smits/Peerbooms, Slg. 2001, I-5473 Rdrn.
In Fällen einer stationären Krankenhausbehandlung hat der Gerichtshof unabhängig von der Art des Krankenversicherungssystems die mit einem Genehmigungserfordernis verbundene Behinderung des Dienstleistungsverkehrs als gerechtfertigt angesehen, weil im Krankenhaussektor eine Planung und damit einhergehende Reglementierung für die Gewährleistung einer ausgewogenen und finanzierbaren klinischen Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sei (Rechtssache C-157/99, Smits/Peerbooms; EuGH, Urteil vom 13.5.2003 - Rechtssache C-385/99, V. G. Müller-Fauré).
- BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2004 - L 11 KR 3300/03
Die Krankenkasse darf die Kosten dieser Therapie vielmehr nur übernehmen, wenn für die betreffende Krankheit im Inland überhaupt keine, also auch keine andere Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse genügt (vgl. BSG, Urteil vom 16.6.1999 - B 1 KR 4/98 R).Die in § 18 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Notwendigkeit, mit Hilfe der Auslandsbehandlung eine Lücke in der medizinischen Versorgung in Deutschland zu schließen, besteht nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, aber nur, wenn eine im Geltungsbereich des SGB V nicht behandelbare Krankheit im Ausland mit der erforderlichen Erfolgsaussicht behandelt werden kann, und nicht schon dann, wenn das im Ausland angebotene Leistungsspektrum lediglich andere medizinische Maßnahmen umfasst, ohne im Ergebnis die Behandlungsmöglichkeiten für die beim Versicherten bestehende Krankheit entscheidend zu verbessern (vgl. BSG, Urteil vom 16.6.1999 - B 1 KR 4/98 R).
- EuGH, 13.05.2003 - C-385/99
DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2004 - L 11 KR 3300/03
In Fällen einer stationären Krankenhausbehandlung hat der Gerichtshof unabhängig von der Art des Krankenversicherungssystems die mit einem Genehmigungserfordernis verbundene Behinderung des Dienstleistungsverkehrs als gerechtfertigt angesehen, weil im Krankenhaussektor eine Planung und damit einhergehende Reglementierung für die Gewährleistung einer ausgewogenen und finanzierbaren klinischen Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sei (Rechtssache C-157/99, Smits/Peerbooms; EuGH, Urteil vom 13.5.2003 - Rechtssache C-385/99, V. G. Müller-Fauré). - EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
Kohll
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2004 - L 11 KR 3300/03
Als solche Gründe hat der Gerichtshof zum einen eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts der Krankenversicherung und des Ziels einer ausgewogenen, allen zugänglichen ärztlichen und klinischen Versorgung, zum anderen die Erhaltung eines bestimmten Versorgungsumfangs oder eines bestimmten Niveaus der Heilkunde im Inland genannt (EuGH, Urteil vom 28.4.1998, Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931 Rdnr. 41, 46, 50 - 51; Urteil vom 12. Juli 2001, Rechtssache C-368/998, Vanbraekel, Slg. 2001, I-5363 Rdnr. 47 - 49; Urteil vom 12.7.2001, Rechtssache C-157/99, Smits/Peerbooms, Slg. 2001, I-5473 Rdrn. - EuGH, 12.07.2001 - C-368/98
DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2004 - L 11 KR 3300/03
Als solche Gründe hat der Gerichtshof zum einen eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts der Krankenversicherung und des Ziels einer ausgewogenen, allen zugänglichen ärztlichen und klinischen Versorgung, zum anderen die Erhaltung eines bestimmten Versorgungsumfangs oder eines bestimmten Niveaus der Heilkunde im Inland genannt (EuGH, Urteil vom 28.4.1998, Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931 Rdnr. 41, 46, 50 - 51; Urteil vom 12. Juli 2001, Rechtssache C-368/998, Vanbraekel, Slg. 2001, I-5363 Rdnr. 47 - 49; Urteil vom 12.7.2001, Rechtssache C-157/99, Smits/Peerbooms, Slg. 2001, I-5473 Rdrn.